Fliegen ist faszinierend. Bereits 14-jährige setzen sich in Segelflugzeuge und schnuppern zum ersten Mal „Höhenluft“. Die Erfahrung zeigt, dass Piloten, die bereits in jungen Jahren im Cockpit sitzen, ihr ganzes Leben nicht mehr davon loskommen.
So mancher wird Berufspilot und fliegt viele Jahre um die Welt, andere wiederum bleiben in ihrem Heimatort und werden Mitglied im örtlichen Segelflugverein. Es gibt für jeden Ausbildungs- und Erfahrungsstand klar definierte Einsatzfelder. Welche Möglichkeiten sich flugbegeisterten Einsteigern und passionierten Berufspiloten bieten, ist jetzt Thema.
Grundlegende Voraussetzungen: Eine Zusammenfassung
Frühestens mit 14 Jahren können Jugendliche in ein nicht motorisiertes Flugzeug steigen und den Segelflugschein erwerben. Ab 16 dürfen sie dann in ein motorisiertes Flugzeug umsteigen, doch wollen sie Berufspiloten werden, ist ein Mindestalter von 17 Jahren Pflicht. Die Lizenz für Motorflugzeuge erhalten sie aber erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Piloten werden in 7 verschiedenen Themenfeldern ausgebildet:
- Aerodynamik
- Luftrecht
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsverhalten
- Navigation
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
Auf Grundlage der umfassenden Theorie erfolgen praktische Flugstunden, deren Schulungsinhalte sich selbstverständlich individuell nach dem jeweiligen Flugobjekt richten. Weitere ausführliche Details sind im Beitrag „Flugschein Kosten: Anforderungen & Voraussetzungen im Detail“ dargestellt.
Flugscheine im Kurzüberblick
Generell können Lizenzen für Segelflugzeug und Ultraleicht-Flugzeuge sowie für Kleinflugzeuge, Kleinflugzeuge mit Instrumenten, Verkehrsflugzeuge und für Hubschrauber gemacht werden. Ballone bleiben in diesem Beitrag bewusst außen vor. Die Kosten zur Erlangung der Fluglizenzen variieren. Der Segelflugschein kostet um die 2.000 Euro, die Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten schlägt mit bis zu 10.000 € zu Buche. In derselben Kostenrange liegen auch die Kosten für eine Hubschrauber-Lizenz.
Der Pilotenschein für Kleinflugzeuge kostet rund 12.000 bis 15.000 Euro, mit Instrumentenflug kommen nochmal 15.000 Euro bis 20.000 Euro dazu. Die Lizenz für Berufspiloten kostet weitere 12.000 Euro bis 15.000 Euro. Verkehrsflugzeugpiloten investieren deutlich mehr. Sie müssen mit 40.000 Euro und mehr rechnen.
Möglichkeiten für Privatpiloten, Berufspiloten und Verkehrspiloten
Privatpiloten fliegen zu ihrem privaten Vergnügen. Sie dürfen keine gewerblichen Transporte durchführen und auch keine Passagiere befördern. Höchstens 1 Person können sie mitnehmen, mehr ist nicht gestattet. Über Zusatzmodule wie Nachtflug, Instrumentenflug und Kunstflug können sie ihren Aktivitätsradius erhöhen.
Berufspiloten dürfen für gewerbliche Anbieter arbeiten. Sie erhalten die Lizenz CPL, was soviel wie Commercial Pilot Licence bedeutet. Sie dürfen Flugzeuge fliegen, die für einzelne Piloten zugelassen sind. Somit können sie die meisten ein- und zweimotorigen propellerbetriebenen Flugzeuge fliegen, die weniger als 12,5 t maximale Abflugmasse aufweisen. Als Arbeitgeber kommen Flug- und Chartergesellschaften in Frage, auch können sie selbstständig tätig sein und ihre Flüge online anbieten. Innovative Unternehmen wie JetApp bieten Kooperationsformen ohne Festanstellung an.
Das ermöglicht es Piloten, flexibel und unabhängig zu arbeiten, indem sie Charterflüge anbieten und dennoch auf ein Netzwerk professioneller Kooperationspartner zuzugreifen. Gebucht werden die Charterflüge von Privatpersonen online. Sie geben die wesentlichen Rahmendaten wie Destinationen, Termin und Personenzahl ein und erhalten einen Überblick über verfügbare Flüge. Fluggäste erhalten so Zugriff auf unterschiedliche Angebote und freie Berufspiloten erschließen sich neue Kundenkreise, ohne selbst aktiv Werbung betreiben zu müssen.
Verkehrspiloten verfügen über eine Linienverkehrspilotenlizenz (ATPL (A)). Damit dürfen sie jedes Verkehrsflugzeug bei Fluggesellschaften führen. In Frage kommen Großflugzeuge aller Art. Dazu gehören zum Beispiel auch Airbus und Boeing. Nach einer Flugerfahrung von mindestens 1.500 Stunden im Co-Pilotenstatus können sie zum ersten Mal als verantwortlicher Kapitän eine Verkehrsmaschine fliegen.
Ein- und Zweimotorige Propellermaschinen im Überblick
Abseits der Verkehrsflugzeuge gibt es viele verschiedene Motor-Maschinen, die Piloten fliegen dürfen. Die Cessna Citation ist besonders beliebt und findet enormen Anklang bei Privat- und Berufspiloten. Generell sind Motor-Flugzeuge klassifiziert, ihre Abkürzungen finden sich in jeder Pilotenlizenz wieder. Piloten, egal ob privat oder gewerblich, können in ihrer Fluglizenz explizit überprüfen, für welche Maschinen sie zugelassen sind.
- SEP – Single Engine Piston
Einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor dürfen von Piloten mit SEP-Rating geflogen werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Cessna 172 und die Piper PA-28. - SET – Single Engine Turbine
Einmotorige Flugzeuge mit Turbopropeller wie die Piper PA-46 oder die Pilatus PC-12 gehören dazu. - ‚MEP – Multi Engine Piston
Mehrmotorige Kolbenmotor-Maschine. Im Pilotenschein muss das ME(P)-Rating angegeben sein. In diese Klasse fallen Maschinen wie die Cessna 310 und die Piper PA-34 - ME – Multi Engine
Diese Maschine hat mehrere nicht kolbenbetriebene Motoren wie die DHC-6 Twin Otter. - HPA – High Performance Aircraft
Diese Maschinen dürfen von einem einzelnen Piloten geflogen werden, bringen aber Flugleistungen wie eine Maschine, die mit zwei Piloten betrieben werden müsste. Hierunter fällt zum Beispiel die Piper PA-46. - TMG – Touring Motor Glider
Es handelt sich um einen Reisemotorsegler, der entweder mit TMG- oder mit SEP-Rating fliegbar ist. Ein beliebter TMG ist beispielsweise der SF 25 Falke.
Video: Traumjobcheck Pilot | Galileo | ProSieben
Kunstflüge: Faszinierender Flugsport
Wer tagtäglich seinem Beruf nachgeht und ein Flugzeug fliegt, hat mitunter den Wunsch, spielerisch mit dem Flugzeug umzugehen. Die Unmittelbarkeit ist es, die passionierte Piloten beim leichtfüßigen Kunstflug herausfordert. Doch nicht nur erfahrene Berufs- und Verkehrspiloten, auch Hobbypiloten sind fasziniert von den Loopings und mutigen Figuren, die Kunstflieger in den Himmel zeichnen. So wundert es nicht, dass die Zunft der Kunstflieger stetig Zulauf erhält.
Im Rahmen eines Flugsicherheitstrainings müssen Piloten Sicherheitsmanöver fliegen und lernen dabei, was es heißt, den „Loop“ zu machen. Sie mögen den Privatpiloten eventuell einiges voraushaben, die selber noch kein Flugsicherheitstraining absolviert haben. Dabei ist es generell ratsam, sich regelmäßig den besonderen Herausforderungen zu stellen, die im Rahmen eines solchen Sicherheitstrainings angegangen werden. Der Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V. AOPA bietet seinen Mitgliedern beispielsweise ein spezielles Seminar zur Flugsicherheit an, das sich an alle Erfahrungsstufen richtet – also auch an Hobbypiloten.
Kunstflugberechtigung erwerben: Voraussetzungen und Inhalte
Um die Kunstflugberechtigung zu erwerben, benötigen Piloten mindestens 40 Stunden Flugerfahrung, nachdem sie ihre Lizenz erworben haben. Zudem ist ein maximales Körpergewicht von 100 kg zulässig. Die neue EASA Part-FCL zur Kunstflugberechtigung ersetzt seit 2013 § 81 der LuftPersV und gibt Aufschluss über die Inhalte und Vorschriften der Ausbildung.
In der Praxis könnte ein beispielhafter Ablauf einer Kunstflugausbildung wie folgt aussehen:
- Eigenstudium zur Vorbereitung auf das Flugzeug
- Vorflugkontrolle
- Einweisung in die Maschine mit Flugstunde
- Bodeneinweisung
- Theoretische Grundlagen des Kunstflugs
- Praktische Ausbildung zu den einzelnen Figuren (mindestens 5 Flugstunden)
- Alleinflug der Manöver mit Flugauftrag
- Abschlussflug mit Prüfung
Da sich Piloten beim Kunstflug in ganz ungewöhnlichen Lagen befinden, kann die Gewöhnungszeit mitunter etwas länger dauern. Seriöse Flugschulen richten die Flugstunden individuell aus und achten darauf, dass die Manöver nur in der Intensität geflogen werden, die passend für den Flugschüler sind. Auch zwischenzeitliche Pausen mit Lagebesprechung über die geflogenen Figuren gehören dazu.
Tipp: Wer eine Flugschule sucht, um Kunstflug zu erlernen, sollte sich vorab mit ehemaligen Flugschülern unterhalten. Die Erfahrung der anderen hilft dabei einzuschätzen, ob die ausgewählte Schule tatsächlich die richtige ist.
Video: Kunstflug Pilatus B4 Prüfungsprogramm
Typische Flugfiguren
Typische Figuren, die Schüler in der Vorbereitung auf die Kunstfluglizenz erlernen, sind diese:
- Fassrolle
- Gesteuerte Rolle
- Überschlag (Loop)
- Turn (Hammerhead)
- Aufschwung/Abschwung (Immelmann/Rollenkehre)
- Rückenflug
Zudem ist es üblich, dass Langsamflug, Schiebeflug und Sackflug geübt werden. Auch Strömungsabriss und Trudeln gehören zur Palette der Manöver. Insbesondere Hobbypiloten profitieren davon, wenn sie wissen, wie sie sich in solch extremen Situationen verhalten müssen, um das Schlimmste zu verhindern.
Abgesehen davon sind die genannten Flugmanöver hilfreich in der weiteren Ausbildung der Flugfiguren, denn wer eine Figur abbrechen muss oder herausfällt, der kann mit den Notmanövern passend, routiniert und sicher reagieren, um zurück in die normale Fluglage zu gelangen.
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