Online-Handel schreit nach Drohnen: die Robot-Flieger sind bald allgegenwärtig

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Online-Handel und Drohnen wirbeln immer wieder Staub auf. Eigentlich sind Drohnen schon lange ein selbstverständlicher Teil der Luftfahrt. Die Miniaturisierung von Fernlenkungen, Elektronik und Antrieben hat in den letzten Jahren Drohnen für viele zivile Anwendungen finanzierbar gemacht. Die vielseitigen Fluggeräte können Großveranstaltungen, Straßen- oder Bahnverkehr sowie weitläufige Industrieanlagen überwachen. In schwer zugängliche Gegenden, die von Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen heimgesucht wurden, suchen sie nach Überlebenden und liefern Daten für die Begutachtung des Schadens.

Lieferdrohnen im Anflug

Logistikkonzerne haben bereits Nutzungskonzepte getestet. Ein mögliches Szenario ist dabei die Versorgung entlegener Regionen mit Paketpost. Das Logistikunternehmen DHL teste von Januar bis März 2016 seinen neuen Paket-Kopter im bayerischen Reit im Winkl. DHL errichtete in Reit im Winkl selbst und auf Winklmoosalm je eine spezielle Packstationen, einen so genannten Parcelcopter SkyPort. Dort konnten während der dreimonatigen Testphase Privatkunden ihre Pakete empfangen und abschicken.

Nach einigen Anfangsschwierigkeiten ließen sich die Anforderungen des Fliegens im Gebirge mit seinen schnell wechselnden Wetterbedingungen erfolgreich bewältigen. Der Paket-Kopter flog dabei von der Talstation auf 696 Metern über Normalnull zur Alm auf 1200 Metern Höhe und legte auf einem Flug eine Stecke von acht Kilometern zurück.

Dabei brauchte der Kopter für dringend benötigte Medikamente oder Sportartikel nur acht Minuten. Hätte man diese Artikel im Winter mit dem Auto aus dem Tal geholt, wären Fahrzeiten von mehr als dreißig Minuten entstanden. „Wir sind weltweit die ersten, die eine Transportdrohne – bei uns der Paketkopter – für einen Endkundenzugang einsetzen können. Mit dieser Kombination aus vollautomatisierter Be- und Entladung des Fluggeräts, erweiterter Flugdistanz und Traglast haben wir alle technischen und prozessualen Verbesserungen erreicht, um diese Lieferoption langfristig auch im urbanen Raum zu erproben“, sagte Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post – eCommerce – Parcel der Deutschen Post DHL Group.

Innovationen auf der ILA 2016

Die Multirotor-Drohne "MULTIROTOR G4 Recon One" kann militärische Überwachungsaufgaben erfüllen. Ähnliche Geräte sind bereits im Einsatz, wenn auch nicht bei der Bundeswehr. (#08)

Die Multirotor-Drohne „MULTIROTOR G4 Recon One“ kann militärische Überwachungsaufgaben erfüllen. Ähnliche Geräte sind bereits im Einsatz, wenn auch nicht bei der Bundeswehr. (#08)

Auch die Internationale Luftfahrt-Ausstellung (ILA) vom Juni 2016 in Berlin trug dem gestiegenen Interesse Rechnung. Die unbemannten Fluggeräte oder „Unmanned Aerial Systems“ (UAS) hatten einen eigen Ausstellungsbereich auf dem Freigelände und zudem eine eigene Halle. Rund 40 Aussteller aus zwölf Ländern waren vertreten.

Die Überwachungsdrohne "MULTIROTOR G4 Surveying Robot "ist mit einer handelsüblichen Digitalkamera ausgestattet. Für viele zivile Aufgaben ist das ausreichend. (#09)

Die Überwachungsdrohne „MULTIROTOR G4 Surveying Robot „ist mit einer handelsüblichen Digitalkamera ausgestattet. Für viele zivile Aufgaben ist das ausreichend. (#09)

Die Firma Electrofluidsystems Ingenieurbüro Göksel zeigte erstmals flugfähige Nurflügler mit Plasma-Strömungskontrolle. Diese Technik erlaubt Flugmanöver bei hohen Anstellwinkeln und niedrigen Geschwindigkeiten. Durch Solarzellen betrieben, kann die Drohne bis zu fünf Stunden in der Luft bleiben. Die Multirotor G4 GmbH ist Weltmarktführer für kommerzielle Mikrodrohnen. Zu den neuesten Kunden der Firma gehört das Berliner Landeskriminalamt. Die Behörde kaufte eine mit zahlreichen Sensoren ausgestattete Drohne zur Tatortdokumentation.

Diese Überwachungsdrohne ist mit einer handelsüblichen Digitalkamera ausgestattet. Für viele zivile Aufgaben ist das ausreichend. (#10)

Diese Überwachungsdrohne ist mit einer handelsüblichen Digitalkamera ausgestattet. Für viele zivile Aufgaben ist das ausreichend. (#10)

H-AERO ist das Start Up eines Ingenieurs, der an der Universität Stuttgart arbeitet. Das Unternehmen in Gründung will ein so genanntes Hybrid-UAV produzieren und vermarkten. ‚Hybrid‘ steht dafür, das die Kleindrohne Eigenschaften eines Hubschraubers, eines Flugzeuges und eines kleinen Luftschiffs miteinander kombiniert. Sie hat einen scheibenförmigen Rumpf, der selbst einen großen Teil des Auftriebs liefert und mit Behälter für Traggas gefüllt ist. Links und rechts sitzen Flügel mit ausgefeilten Klappensystemen und kleinen, beweglichen Düsentriebwerken. Es kann schweben wie ein Luftschiff, senkrecht starten und landen wie ein Hubschrauber und erreicht im Geradeausflug hohe Geschwindigkeiten. Das Gerät eignet sich für militärische Aufklärungs- und Überwachungsaufgaben, als fliegende Relaisplattform zur Kommunikation, als Transportdrohne und für ein breites Spektrum ziviler Überwachungsaufgaben.

So sieht ein Drohnen-System samt Kameras und Bodengeräten für den Polizeieinsatz aus.  (#11)

So sieht ein Drohnen-System samt Kameras und Bodengeräten für den Polizeieinsatz aus. (#11)

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zeigte seinen seit 2012 fliegenden Robot-Hubschrauber superARTIS, mit dem Forscher des Instituts für Flugsystemtechnik die nötigen Technologien für autonom operierende Hubschrauber entwickeln. Und das Projekt „Valles Marineris Explorer“ arbeitet an einem Schwarm autonomer Fluggeräte, die das Valles Marineris auf dem Mars erforschen sollen. Die Grundlage dafür sollen Flugversuche mit Kleindrohnen und Computersimulationen legen.

Online-Handel: Amazon will Regeln setzen

Eine der Lieferdrohnen, mit denen Amazon Prime Air bestellte Ware zu seinen Kunden fliegen will.  (#01)

Eine der Lieferdrohnen, mit denen Amazon Prime Air bestellte Ware zu seinen Kunden fliegen will. (#01)

Auch das US-Unternehmen Amazon setzt auf Paketdrohnen. Dabei nutzt Amazon das Gewicht seiner Marktmacht, um gleich eine weltweit einheitliche Luftraumregelung für Drohnen zu fordern. Anfang Mai präsentierte daher Daniel AJ Sokolov Kimchi, der Leiter von Amazons Drohnenprogramm PrimeAir auf der internationalen Konferenz Xponential in New Orleans die Vorstellungen des Unternehmens zu diesen Regeln.

Der Online-Handel möchte hier rasch Fakten schaffen. Den Amazon-Managern schwebt ein Mehrschichten-System vor. Zwischen 152 Metern Höhe und 122 Metern soll eine Flugverbotszone liegen, die den Drohnenverkehr in niedrigeren Höhen vom normalen Flugverkehr in den Höhenbändern darüber trennt. Den Bereich unter 122 Metern stellt sich Kimchiu zweigeteilt vor. In der oberen Hälfte zwischen 61 und 122 Metern sollen sich die größeren und schnelleren Drohnen tummeln. Die Höhen unter 61 Metern wären den RC-Fliegern, also den Hobbyisten, und lokal eingesetzten Drohnen vorbehalten. Nur ein entsprechend zugelassenes Fluggerät dürfte die verschiedenen Schichten durchqueren. Außerdem sieht der Plan zwei Arten senkrechter Sonderzonen vor. In risikoarmen Gebieten wären die Hobbyisten unter sich. Die zweite Art wären dann richtige Flugverbotszonen, wie man sie auch heute schon über Ballungsräumen, Flughäfen oder für militärische Übungen existieren. Die unteren Schichten des Luftraums sollen dann von einer eigenen, neu zu etablierenden Verkehrskontrolle überwacht werden. Kimchi sähe es gerne, wenn der Amazon-Plan weltweite Geltung bekäme. „Wir wollen, dass der Standard vom ersten Tag an weltweit gilt„, sagte er mit Blick auf die US-amerikanische Flugsicherungsbehörde FAA. „Der einzige Weg, auf dem es funktionieren wird, ist, wenn alle die selbe Sprache sprechen.“

Dieses fliegende Bettgestell kann dann schon mehr Last befördern.. (#02)

Dieses fliegende Bettgestell kann dann schon mehr Last befördern.. (#02)

Ob sich Amazons Vorschlag durchsetzt, bleibt abzuwarten. Fürs erste gelten selbst in den USA noch andere Vorschriften. Und ob das von finanzielle Engpässen geplagte Land zusätzlich zur bestehenden Flugsicherung ein völlig neues Kontrollnetz von kontinentalen Ausmaßen aufbauen will, erscheint fraglich. Zudem gibt es keine globale Instanz, die im Luftverkehr Regelungsbefugnisse hat. Die Strukturen im internationalen Luftverkehr basieren auf Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten und der freiwilligen Zusammenarbeit ihrer jeweiligen Flugsicherungsorganisationen. Amazons Vorschlag müsste also von Regierungen in nationales Recht umgesetzt werden – was wohl kaum in absehbarer Zeit passieren dürfte.

Fotostrecke: DHL-Paketkopter

Diese Packstation nutzte DHL, um sein Skyport-Konzept zu testen. (#03)

Diese Packstation nutzte DHL, um sein Skyport-Konzept zu testen. (#03)

Um den Paket-Kopter landen zu lassen, klappt der Skyport sein Dach auf. (#04)

Um den Paket-Kopter landen zu lassen, klappt der Skyport sein Dach auf. (#04)

Ein kleines Kippflügelflugzeug landet dann mit der nächsten Paketladung und nimmt Pakete mit, die DHL-Kunden zum Verschicken deponiert haben. (#05)

Ein kleines Kippflügelflugzeug landet dann mit der nächsten Paketladung und nimmt Pakete mit, die DHL-Kunden zum Verschicken deponiert haben. (#05)

Deutschland: Gewerbe gegen Modellflieger?

Diese Drohne hilft Rettern vom DLRG dabei, Verunglückte zu lokalisieren. (#06)

Diese Drohne hilft Rettern vom DLRG dabei, Verunglückte zu lokalisieren. (#06)

In Europa gibt es trotz jahrzehntelanger Bemühungen noch nicht einmal eine einheitliche Luftverkehrskontrolle. Allerdings hat in Deutschland die Diskussion um geeignete Regelungen längst begonnen. Und sie zeigt, wie kompliziert die Materie ist. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Nutzung ziviler Drohnen neu regeln. Dazu muss die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geändert werden. Ziel ist, die Gefahr von Kollisionen und Abstürzen zu mindern, zumal immer wieder RC-Flugzeuge oder Drohnen von Hobbyisten startenden oder landenden Flugzeugen zu nahe gekommen sind. Flugzeugabstürze sind daraus bislang glücklicherweise noch nicht resultiert.

Dobrindt will nun alle privat oder gewerblich genutzten Geräte, die schwerer sind als 0,5 Kilogramm kennzeichnungspflichtig machen. Private Drohnenflüge sollen in Höhen über 100 Meter verboten werden, ebenso über Industrieanlagen, Verkehrswegen, Gefängnissen, Militärgelände, Kraftwerken und Stromverteilern. Ebenso sollen größere Menschengruppen, Unglücksorte oder Katastrophengebiete sowie Einsatzgebiete von Polizei, Feuerwehr und ähnlichen Institutionen nicht mehr überflogen werden dürfen. Die Fluggeräte dürfen sich nicht aus dem Sichtbereich des Nutzers entfernen. So soll einem Flugzeugabsturz durch Kollision vermiedne werden.

Mit Hilfe der Spezialbrille "Fat Shark" kann der Drohnenpilot durch die Bordkameras sehen und so sein Fluggerät steuern. (#07)

Mit Hilfe der Spezialbrille „Fat Shark“ kann der Drohnenpilot durch die Bordkameras sehen und so sein Fluggerät steuern. (#07)

Dagegen sollen sich gewerbliche Drohnen in Zukunft auch außerhalb des Gesichtskreises der Anwender bewegen dürfen, was bisher verboten ist. Außerdem soll es in Zukunft für gewerbliche Nutzer einen Drohnen-Führerschein geben. Wer den erwerben will, muss fliegerisches Vermögen und luftrechtliches Wissen in einer Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt nachweisen.

Der Bundesverband der Modellflieger sieht diese neuen Regelungen sehr kritisch. Die RC-Flieger verweisen darauf, dass es nach Angaben der deutschen Flugsicherung DFS zwischen Januar 2015 und Februar 2016 nur 12 Zwischenfälle mit Drohnen aus dem Hobbyistenbereich gegeben hat. Während sie die Kennzeichnungspflicht begrüßen, sehen sie in der Flughöhenbegrenzung keinen Sicherheitsgewinn. Es gibt Modellflugzeuge von mehreren Metern Spannweite, die schon deswegen in größeren Höhen fliegen, damit deren Eigner am Boden mehr Raum und Zeit haben, um auf Krisensituationen zu reagieren. Außerdem müssen bereits jetzt alle RC-Flugzeuge, die schwerer als 5 Kilogramm sind, registriert werden.

Die Neuregelung der LuftVO betrifft immerhin rund 200 000 Modellflieger, die ihren Sport nach den Änderungen nur noch sehr eingeschränkt ausüben könnten. Sie sehen das Problem nicht so sehr in mangelndem Risikobewusstsein unter Hobbyisten, sondern vielmehr darin, dass die bestehenden Regeln nicht mit dem nötigen Nachdruck durchgesetzt werden.

So groß der Nutzen der neuen Robot-Flugzeuge ist, so schwierig ist es, sie mit ihren Fähigkeiten in die komplexe Struktur von Luftrecht und Flugsicherung einzupassen. Eine globale Regelung, wie sie sich der Online-Handel-Gigant Amazon wünscht, dürfte sich daher kaum durchsetzen.


Bildnachweis: © Amazon Prime Air – Titelbild + #01 + #02, DHL – #03 + #04 + #05, Multirotor G4 GmbH – #07 + #08 + #09 + #10 + #11

Über den Autor

Mein Beruf ist das Schreiben; ich arbeite als freier Journalist, Texter und Buchautor. Das reicht für Leben und Modellbau, also auch für das eigentliche Leben. Beruflich wie als Modellbauer interessiert mich die Luftfahrt, speziell die der großen Luftfahrtländer. Ich baue auch gerne mal etwas, das aus dem Rahmen fällt. Hauptantriebskräfte: Neugier, Kaffee und ein guter Witz.

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