Neue Drohne gekauft: Aber wo und wann darf man damit fliegen?

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Drohnen fliegen lassen ist ein Hobby, das viel Abwechslung bietet. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, wo die Flugobjekte erlaubt sind und welche Grenzen man einhalten muss.

Was Drohnen dürfen: Und worauf man achten muss

Für Drohnen-Flieger gibt es festgelegte Richtlinien, über die man sich vor dem ersten Start genau informieren sollte. Ansonsten kommt es beim Einsatz der Drohne womöglich schnell zu Ärger oder sogar zu einer Anzeige. Damit die Hobby-Flieger auf der sicheren Seite sind, ist es sinnvoll, sich mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen. Beim Blick in den Himmel, wo sich die Anzahl der Drohnen häuft, mag man kaum glauben, dass viele dieser Objekte unrechtmäßig fliegen. Um den Freizeitspaß nicht frühzeitig aufgeben zu müssen, sollte man seine Drohne weit genug vom nächsten Flughafen abheben lassen und auch die Details im Nachbarschaftsrecht sind zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist keine spezielle Erlaubnis für die Drohnen erforderlich, die laut Verkehrsgesetz als Multicopter gelten. Da diese Flugmodelle weniger als 5 kg wiegen, ist die Reglementierung nicht so streng wie bei größeren und schwereren Objekten. Außerdem wird zwischen den privaten und gewerblich genutzten Drohnen unterschieden. Letztere benötigen laut Luftverkehrsordnung eine spezielle Genehmigung, wenn sie bis zu 100 m hoch steigen.

Drohnen fliegen lassen ist ein Hobby, das viel Abwechslung bietet. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, wo die Flugobjekte erlaubt sind und welche Grenzen man einhalten muss. (#01)

Drohnen fliegen lassen ist ein Hobby, das viel Abwechslung bietet. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, wo die Flugobjekte erlaubt sind und welche Grenzen man einhalten muss. (#01)

Auch bei Drohnen geht es um die Sicherheit

Mit den ferngesteuerten Drohnen haben die Privatverbraucher viel Spaß, doch diese Fluggeräte können auch dienstlich unterwegs sein. Unter anderem kommen sie im Bereich der Fotografie, der Landvermessung, der Forschung oder für industrielle Zwecke zum Einsatz. In einigen Gebieten arbeitet man bereits mit Paketdrohnen, die Waren ausliefern. Unabhängig von der Art des Einsatzes müssen die Flugdrohnen die Sicherheitsbestimmungen einhalten. Ansonsten drohen Unfälle und es kommt zu Schwierigkeiten mit dem Versicherer.

Die integrierten Features bei den hochklassigen Drohnen sollen die Unfallgefahr minimieren,  trotzdem darf man die Richtlinien nicht überschreiten. Diese beziehen sich neben der Sicherheit auch auf die Wahrung der Privatsphäre von anderen Personen.
Bei https://www.yuneec.com/de_DE/support/sicher-fliegen.html gibt es detaillierte Hinweise zur sicheren Flugplanung und zu den gesetzlichen Vorgaben. Die Tipps, wo man mit seiner Drohne starten darf, helfen dabei, außerhalb der Flugverbotszonen zu bleiben.

Ist eine Lizenz für Drohnen-Flieger nötig?

Grundsätzlich braucht man als Privatperson keine Lizenz, um die Drohne steigen zu lassen, wenn diese leichter ist als 5 kg. Laut DFS wird jedoch daran gearbeitet, diese Regelung anzupassen. Damit soll das gefährliche Spiel mit den Flugdrohnen nur für verantwortungsbewusste Menschen erlaubt sein, denn diese Objekte sind tatsächlich kein Kinderspielzeug.

Schon jetzt gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder sollten nur unter der Aufsicht von Erwachsenen die Flugdrohnen steuern,
  • für den gewerblichen Einsatz ist die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde nötig,
  • für Drohnen über 5 kg (und bis zu 25 kg) braucht man eine Einzelerlaubnis,
  • Die Multicopter dürfen dort fliegen, wo sie keine Gefahr auslösen können,
  • die maximal erlaubte Flughöhe liegt bei 100 m.
Die Vorschriften können sich in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterscheiden. (#02)

Die Vorschriften können sich in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterscheiden. (#02)

Spezielle Verbotszonen für Drohnen-Flieger

Die Vorschriften können sich in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterscheiden. Man sollte sich daher mit den gültigen Richtlinien vertraut machen. In einigen Städten ist es beispielsweise untersagt, über Wohngebieten zu fliegen. Im Umkreis eines Flughafens darf man in keinem Fall fliegen: Hier wird üblicherweise ein Radius von 1,5 km um den Flughafen als Verbotszone definiert. Das bedeutet, dass man vom Tower eine Genehmigung benötigt, um die Flugdrohne steigen zu lassen. Wenn es ein verkehrsreicher Tag ist, kann es sein, dass man kein Glück hat und umsonst wartet. Dass die Flugdrohnen nicht über Menschen kreisen dürfen, scheint selbstverständlich zu sein: Hier wäre das Risiko eines Unfalls zu hoch. Der Einsatz der Flugobjekte ist also eingeschränkt, was man auf jeden Fall wissen sollte, um vor Gericht nicht zu einer Strafzahlung verurteilt zu werden.

Die Drohnen-Arten: Von klein bis groß

Kleine Flugdrohnen von nur wenigen Zentimetern Durchmesser lassen sich teilweise selbst zusammenbauen. Diese eignen sich vorwiegend zum Fliegen in Innenräumen. Wer seinen Multicopter draußen steigen lassen möchte, der sollte nach einem entsprechend robusteren und größeren Modell greifen. Unabhängig von den Abmessungen ist es wichtig, auf die Zertifizierung zu achten. Das Prüfsiegel gibt Aufschluss darüber, wo das Flugobjekt hergestellt wurde und ob es auch sicher ist. Hier geht es unter anderem darum, dass der Funk keine Störsignale aussendet. Bei den Qualitätsdrohnen ist häufig ein GPS vorhanden sowie eine Landehilfe. Ein solches Bauteil sorgt dafür, dass der Multicopter nicht abstürzt. Wenn beispielsweise nur vier Rotoren eingebaut sind, steigt das Risiko eines Absturzes.

Kleine Flugdrohnen von nur wenigen Zentimetern Durchmesser lassen sich teilweise selbst zusammenbauen. Diese eignen sich vorwiegend zum Fliegen in Innenräumen. (#03)

Kleine Flugdrohnen von nur wenigen Zentimetern Durchmesser lassen sich teilweise selbst zusammenbauen. Diese eignen sich vorwiegend zum Fliegen in Innenräumen. (#03)

Wichtige Sicherheitsrichtlinien für den Drohnenflug

Im Sinne der Sicherheit lässt sich die Liste der verbotenen Zonen noch erweitern:

  • Über privaten Grundstücken,
  • über industriellen Anlagen,
  • über Unfallstellen,
  • über dem Regierungsviertel in Berlin,

sowie in diversen anderen Bereichen ist es nicht erlaubt, Drohnen zu fliegen. Des Weiteren gilt die Regel, dass man die Flugdrohnen beim Lenken immer sehen muss. Dieses Fliegen auf Sicht beschränkt den Einsatzradius auf rund 100 Meter um den Piloten herum: So hat er die Drohne immer im Blick. Eine Fernsteuerung über die Videobilder, die von der Kameradrohne aufgenommen werden, gilt nicht als Fliegen auf Sicht. Zudem muss ein Sicherheitsabstand zu Straßen, Gebäuden und Hochspannungsleitungen gehalten werden.

In welchem Bereich darf die Drohne Fotos und Videos aufnehmen?

Mit einer Kamera-Drohne ist es nicht erlaubt, alle möglichen Dinge, Gebäude und Personen einfach aufzunehmen. Zuerst braucht man das Einverständnis der betroffenen Menschen oder der Besitzer eines Grundstücks. Der Gesetzgeber sorgt durch diese Regelung für einen verbesserten Schutz der Persönlichkeit. Wer das Verbot, das Material zu veröffentlichen, missachtet, der muss mit einer Forderung auf Schadenersatz rechnen. Besser ist es also, die Personen anzusprechen und um Erlaubnis zu bitten. Ansonsten gilt das Überfliegen und Filmen des Nachbargrundstücks als unerlaubtes Beobachten und vielleicht sogar als Spionage.

Öffentliche Bauwerke dürfen von der Straßenseite aus aufgenommen werden. Diese Regel bezieht auch öffentliche Parks und Seen ein, wenn kein ausdrückliches Verbot vorliegt. Die Rückseiten, Innenhöfe oder uneinsehbare Gebiete zählen hingegen zu dem unerlaubten Bereich, sodass man hier erst eine Genehmigung einholen muss. Auch wenn Menschen auf den Bildern klar zu identifizieren sind, ist eine Freigabe für die Veröffentlichung nötig.

Bei einer falschen Bedienung oder aufgrund einer Windböe ist es möglich, dass das Flugobjekt plötzlich abstürzt oder in die verkehrte Richtung fliegt. (#04)

Bei einer falschen Bedienung oder aufgrund einer Windböe ist es möglich, dass das Flugobjekt plötzlich abstürzt oder in die verkehrte Richtung fliegt. (#04)

Wenn die Drohne einen Unfall verursacht

Bei einer falschen Bedienung oder aufgrund einer Windböe ist es möglich, dass das Flugobjekt plötzlich abstürzt oder in die verkehrte Richtung fliegt. Dadurch kann es zu einem Schaden kommen oder sogar zu Verletzungen anderer Personen. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung lassen sich solche Folgen absichern. Bei einer klassischen Privathaftpflichtversicherung ist ein solcher Unfall womöglich nicht abgedeckt. Darum sollte man vor der Inbetriebnahme der Flugdrohne die Details mit dem Versicherer klären und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abschließen.

Informationen und Angebote sind bei den Versicherungen und oft auch bei den Modellflugvereinen zu finden. Beim Abschluss der geeigneten Haftpflichtversicherung kommt es auf die genaue Formulierung an. Nur wenige Anbieter haben einen Rundum-Schutz, daher sollte man sich gut beraten lassen und die bereits vorhandene Haftpflicht im Bedarfsfall mit einer Zusatzversicherung erweitern. Die Modellflugvereine haben teilweise eine Gruppenversicherung vereinbart. Auch hier darf man die detaillierten Konditionen nicht nur überfliegen, denn teilweise sind bestimmte Drohnenarten ausgeschlossen.

Alle Sicherheitsregeln gelesen: Jetzt kann die Drohne fliegen

Nach dem Lesen der informativen Tipps zur Sicherheit und dem Abschluss eine privaten Zusatzhaftpflicht steht dem Drohnen-Fliegen nichts mehr entgegen. Alleine oder in der Gruppe geht es los und die Flugobjekte steigen in die Höhe. Zu viel Begeisterung kann gerade am Anfang die Richtlinien in den Hintergrund drängen. Dennoch sollte man sich immer bewusst machen, dass die Drohnen selbst einer gewissen Gefahr ausgesetzt sind und gleichzeitig auch ein Risiko für andere bedeuten.

Erst mit der Zeit gelingt es den Drohnen-Piloten, neben dem Fliegen auch andere Funktionen zu testen. So gewöhnt man sich allmählich daran, das Flugobjekt in die gewünschten Bahnen zu lenken und später auch Aufnahmen von der Landschaft zu machen. Und immer dran denken: Identifizierbare Personen oder private Gebäude von der Rückseite sind ein No-Go. Erst mit der entsprechenden Genehmigung dürfen solche Bilder ins Internet gestellt werden.


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Mila Supinskaya Glashchenko  -#01: Dmitry Kalinovsky -#02:  Hunter Bliss_-#03: Fineart1-#04: Alexey Yuzhakov

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