EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Entlastung für Verbraucher: die EEG-Novelle 2022 sorgt für Veränderungen

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Wärmepumpenverband begrüßt EEG-Novelle 2022

Mit dem Anliegen der Vergünstigung von Strom aus Wärmepumpen wendet sich der Verband schon länger an die Bundesregierung. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Umso wichtiger ist es, die Haushalte zu mehr Autonomie anzuhalten, was durch eine Installation einer Wärmepumpe möglich ist. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Zweiter Aspekt ist der Werterhalt der Immobilie.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Daher sollte geprüft werden, ob der Strompreis noch weitere Bestandteile bietet, die korrigiert werden können. Der Wärmepumpenverband sieht hier bei Umlagen, Netzentgelten und bei der Strom- und Mehrwertsteuer sehr wohl Möglichkeiten für Gespräche. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Verbraucher schnell entlasten: durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer kann eine zeitnahe Entlastung der Bürger bewirkt werden. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes soll aber auch die prognostizierte Energiearmut zu bekämpfen sein.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Und weil so die Balance zwischen Einspeisung und Verbrauch bei erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Dafür sorgt der Vergütungsanreiz. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Alle Aktivitäten fokussieren auf die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, wie es die Kooperation Deutschland – USA – Großbritannien vorgibt. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Die steigenden Energiepreise treffen vor allem bereits verschuldete Haushalte und solche mit geringem Einkommen. Oft können die Rechnungen der Versorger nicht mehr bezahlt werden. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. In Deutschland ist Haushaltsstrom teuer: der Preis liegt 50 Prozent über dem Durchschnitt in der EU. Säumigen Verbrauchern wird schnell die Belieferung mit Strom und Gas eingestellt, obwohl Energie in unserer Gesellschaft ein Basisgut ist.

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