Kostenreduktion versus Mandanteninteresse: Versicherer-versus-Anwalt-Konflikt entfacht bei bayerischem Vorschlag heftig

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Die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die regionalen Rechtsanwaltskammern haben auf der 96. JuMiKo dem bayerischen Vorschlag, das RDG zu lockern, eine Absage erteilt. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als renditeorientierte Anbieter innerbetriebliche Zielkonflikte erzeugen und Mandanten nicht objektiv beraten. Das bestehende Gesetz sichert durch berufsrechtliche Verpflichtungen wie Verschwiegenheit und Interessenkonfliktvermeidung Unabhängigkeit und Transparenz. Ziel ist es, Verbraucher dauerhaft vor einseitigen Entscheidungen zu schützen und hohe Qualitätsstandards zu erhalten. Bund und Länder müssen zustimmen.

Versicherungskonflikte gefährden Rechtsberatung, BRAK macht bundesweit auf Risiken aufmerksam

Im Zuge der 96. Justizministerkonferenz bekunden die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen sowie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Rechtsdienstleistungsgesetz. Gestützt auf zahlreiche Landes-Stellungnahmen kritisiert die BRAK bundesweit den bayerischen Vorschlag, der die freie anwaltliche Beratung einschränken und Interessenkonflikte begünstigen könnte. Um die Qualität der Mandatsvertretung und den Verbraucherschutz zu gewährleisten, fordern die Berufsvertretungen ein klares Votum gegen diesen Entwurf. Sie rufen Justizministerien dazu auf, diesen Vorschlag abzulehnen.

Versicherer als Rechtsberater reduzieren Qualität der Mandantenvertretung auf Dauer

Rechtsschutzversicherer verfolgen als gewinnorientierte Berater das Ziel, Kosten zu minimieren und Erträge zu maximieren. Dadurch entstehen unvermeidbar Interessenkonflikte, die oft nicht ausreichend für Mandantinnen und Mandanten offengelegt werden. Versprochene Deckungszusagen werden erst nach wiederholter Intervention verbindlich, was zusätzlichen Aufwand und Verzögerungen verursacht. Dieser Mangel an Transparenz und Verlässlichkeit untergräbt das Vertrauensverhältnis und zeigt deutlich, dass unabhängige anwaltliche Vertretung für effektiven Rechtsschutz unerlässlich ist um Interessenkonflikte dauerhaft auszuschließen und Verbraucherschutz gewährleisten.

Gewinnorientierte Versicherer übergehen Mandanteninteressen und gefährden effektiven, dauerhaften Rechtsschutz

Durch eine direkte Rechtsberatung der Versicherungsunternehmen wäre die Unabhängigkeit der Mandantenvertretung aufgehoben, da wirtschaftliche Interessen dominieren. Mandanten könnten nicht gewährleisten, dass erforderliche rechtliche Schritte eingeleitet oder Kostenübernahmen ordnungsgemäß genehmigt werden. Ein selbstständiger Rechtsanwalt agiert dagegen unparteiisch und legt sein berufliches Handeln allein auf die Erreichung der Mandatsziele aus. Dementsprechend bleibt der Zugang zu Rechtsschutz verlässlich organisiert, konform mit berufsrechtlichen Standards und niedrigschwellig verfügbar.

Schweigepflicht und Unabhängigkeit als zentrale Elemente des Rechtsdienstleistungsgesetzes verpflichtend

Im geltenden Rechtsdienstleistungsgesetz sind für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbindliche Berufsregeln normiert, die ihre Unabhängigkeit stärken, das Mandatsgeheimnis gewährleisten und Interessenkonflikte strikt verbieten. Diese berufsrechtlichen Maßnahmen schaffen einen sicheren Rahmen für eine qualitätsorientierte, transparente Mandatsbetreuung und schützen das Mandanteninteresse. Rechtsschutzversicherer als Wirtschaftsunternehmen unterliegen dagegen keiner derartigen berufsrechtlichen Kontrolle, wodurch wirtschaftliche Ziele vorrangig sein können und das Risiko intransparenter Interessenwidersprüche steigt.

Bundesrechtsanwaltskammer: Bayerischer Vorschlag dient leider ausschließlich Versichererinteressen statt Mandanten

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bezeichnet den bayerischen Vorstoß als Geschenk an die Rechtsschutzversicherer zulasten der Mandantschaft. Er kritisiert ausdrücklich, dass organisatorische Trennungen innerhalb der Versicherer Interessenkonflikte nicht verhindern und lediglich den Anschein von Neutralität erzeugen. Wessels appelliert nachdrücklich an die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern, das Vorhaben abzulehnen und so den fortbestehenden Schutz der Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung zu sichern.

BRAK warnt vor Interessenkonflikten ohne unabhängige Beratung nach RDG-Regelung

Mit dem beharrlichen Einsatz für das Rechtsdienstleistungsgesetz stärkt die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der Anwaltschaft dauerhaft. Ratsucher profitieren von professioneller, transparenter Rechtsberatung, die strengen berufsrechtlichen Vorgaben folgt und einen effektiven Verbraucherschutz gewährleistet. Die gesetzlichen Regelungen verhindern Interessenkonflikte, sichern Mandantenrechte und ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative fördert ein vertrauensvolles Miteinander im Rechtssystem, schützt die Mandantenautonomie und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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