Keine Hüllen fallen lassen für Streumunition

11.08.2010 | Berlin
Zum Kauf von Nacktscannern von Streubombenherstellern durch die Bundespolizei erklärt Agnieszka Malczak, Mitglied im Verteidigungsausschuss und Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Nicht ein mal zwei Wochen ist es her, dass das Abkommen zum Verbot von Streubomben in Kraft ist und schon verhält sich die Bundesregierung frei nach dem Motto "was schert mich mein Geschwätz von gestern". Statt Investitionen in Streumunition zu unterbinden, sollen nun Reisende auf deutschen Flughäfen für Streumunitionshersteller die Hüllen fallen lassen.

Die Bundesregierung darf die Produzenten von Streumunition nicht durch den Einkauf von anderen Produkten unterstützen. Und schon gar nicht für die Ausstattung mit Nacktscannern, die die Persönlichkeitsrechte der Passagiere verletzen.

Der von der Bundespolizei geplante Einsatz von Nacktscannern, die von einer Tochterfirma des sechstgrößten US-Rüstungskonzerns und Streubombenproduzenten L3 Communications stammen, ist ein Skandal! Damit höhlt die Bundesregierung das von ihr selbst mitgetragene Verbot von Streumunition aus und opfert den Schutz der Zivilbevölkerung der Profitgier von Rüstungsunternehmen. Mit der Geschäftemacherei mit dieser barbarischen Waffe, der insbesondere Unbeteiligte, Frauen und Kinder zum Opfer fallen, muss endlich Schluss sein

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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